Artikel erstellt am: 3. März 2018

Erzwungener Abschied von der Ölheizung?

Neuregelung in Hochwasserrisikogebieten – Ölheizungsanlagen

Eigentlich wussten wir es ja schon, jetzt bekommen wir es noch mal amtlich.
Wartenburg ist ein Risikogebiet – was die Hochwassergefährdung betrifft.
Damit gibt es Auflagen für die Betreibung von Ölheizungsanlagen:

Auf der Webseite des Landkreises Wittenberg ist dazu Folgendes zu lesen:

„Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen in den Jahren 2002 und 2013, haben der Öffentlichkeit die Gefahren extremer Wetterereignisse drastisch vor Augen geführt. Die Schäden an privaten Einrichtungen, aber auch an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro.

Mit dem Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II sollen Planungen für Hochwasserschutzanlagen und deren Genehmigung und Bau vereinfacht und Klageverfahren gegen solche Anlagen beschleunigt werden. Die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten, also auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können, soll verstärkt werden. Die Kommunen können dort Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen, um künftige Schäden zu vermeiden.

Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Hochwasserschutzgesetz ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen vor (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre). Da, wo ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden und z.B. gegen Aufschwemmen gesichert werden.

Nunmehr sind die Betreiber solcher Ölheizungsanlagen in der Pflicht innerhalb der festgesetzten Fristen eine Umrüstung vorzunehmen.

Unter folgendem Internetlink kann jeder Bürger in die Hochwasserrisikokarten Einsicht nehmen und selbst ermitteln bei welchem Hochwasserrisikoereignis eine Gefahr durch Überschwemmung droht.

Weitere Informationen zum Bau neuer Ölheizungsanlagen und zur gesetzlich geforderten Umrüstung erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Wittenberg unter der Telefonnummer 03491 479-886.“

https://www.landkreis-wittenberg.de/de/aktuelles/neuregelung.html

Holzmachen liegt im Trend.
Bald kann es mehr als nur Hobby sein.
Was machen alle anderen, die nicht mit Holz heizen können oder wollen?
Gas wäre sicherlich eine sinnvolle Alternative, aber haben wir ja leider nicht.
Gibt es weitere Alternativen?
Gibt es fachliche und finanzielle Unterstützung?

Wäre doch mal ein schönes Thema für die Ortsentwicklung!

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Erzwungener Abschied von der Ölheizung?

3. März 2018

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