Das geht uns alle an!

Mit großer Überraschung wurde bekannt, dass die Landesregierung eine Verordnung mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Nutzung der Elbwiesen bzw. der elbnahen Gewässer plant. Der Anglerverein Wartenburg 1935 e.V. unterstützt in diesem Zusammenhang eine Unterschriftenaktion des Landesangelverbandes Sachsen-Anhalt, die sich gegen diese vorgesehenen Einschränkungen richtet. Jeder der sich ungezwungen in seiner Freizeit, ob zum Angeln, Baden, Spazieren gehen oder Relaxen am Elbestrand, bewegen möchte ist aufgefordert sich an der Aktion zu beteiligen. Die Unterschriftenlisten liegen bis zum 21.06.2017 aus bei:

– Elke´s Minimarkt, Zur Elbe 4 a, 06901 Kemberg OT Wartenburg

– Eisdiele Gaststätte zur Weintraube, Am Sand 12, 06901 Kemberg OT Wartenburg

 

Auszug aus dem Entwurf zur Landesverordnung

Betroffen sind folgende Gewässer in der näheren Umgebung von Wartenburg:

  • Elbe mit Aue im gesamten Bereich
  • Riss Neue Wiese
  • Röthkolk
  • Moschkolk
  • Falkenweiden
  • Pfählen

sowie die Aufzuchtgewässer

Übersichtskarte Schutzgebiete, hier speziell Flora- Fauna- Habitat (FFH- Gebiet)

http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3761772.324?centerY=5747803.880?scale=50000?layers=599

 

In den Natura 2000-Gebieten gilt:

  • Keine Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung des natürlichen Uferbewuchses
  • Kein Betreten von Röhrichten
  • Besatz ausschließlich mit gebietsheimischen Fischarten
  • Kein vorrätiges Anfüttern von Fischen

Zusätzlich gilt in den SPA (Special Protection Area-besonderes Schutzgebiet):

  • Keine Angelfischerei im Umkreis von 50m um erkennbare Ansammlung von Wasservögeln wie Enten oder Gänsen
  • Kein Befahren von nicht öffentlichen Wegen und Straßen mit KFZ
  • Kein Verlassen der Wege
  • Kein unangeleintes laufenlassen von Hunden
  • Kein Baden, kein Klettern, kein offenes Feuer, kein Zelten oder Campieren
  • Keine gemeinschaftliche Fischereiveranstaltung in der Zeit vom 01.03.-30.06.

Zusätzlich gilt in den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat):

  • Besatzmaßnahmen in Gewässern mit Rotbauchunke, Kammmolch oder Großer Moosjungfer nur mit Genehmigung möglich
  • Auf den ersten 400m eines jeden Elbkilometers beidseitig kein Betreten der Ufer, kein Anlanden, kein Zelten, kein offenes Feuer sowie kein Baden in der Zeit vom 15.04.-31.07.
  • kein Fischen im Umkreis von 30m um erkennbare Biberbaue und erkennbare Höhlungen im Böschungsbereich

Geplante Verordnung in Wort und Schrift – Themenbereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Gewässerunterhaltung

http://www.natura2000-lsa.de/landesverordnung/schutzbestimmungen/

 

Unterschriftenliste und Stellungnahme des Landesanglerverbandes

http://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/natura-2000/173-aufruf-zur-unterschriftenaktion-angelverbote-an-der-elbe

 

Torsten Schob
Vorstandsvorsitzender
Anglerverein Wartenburg 1935 e.V.